Energieaudits

Das Energieeffizienzgesetz befindet sich derzeit in Überarbeitung.

Erst ab Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetz-Neu haben Absatzmeldungen an die dann zuständige Behörde zu erfolgen.

 

Wer muss ein Energieaudit durchführen

Wenn Sie ein Unternehmen leiten

  • das über 250 MA beschäftigt oder
  • einen Umsatz von jährlich über 50 Mio EUR oder
  • eine Bilanzsumme von über 43 Mio EUR erzielt,

dann ist Ihr Unternehmen ein Großunternehmen!

Alle anderen Unternehmen sind kleine oder mittlere Unternehmen. (siehe §5 Begriffsbestimmungen)

Meldung an die Monitoringstelle bis 31.Jänner, ob Ihr Groß-Unternehmen

  • ein externes Energieaudit (gem. ÖN 16247-1) oder
  • ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführt und regelmäßige
  • interne/externe Energieaudits oder
  • ein zertifiziertes UMS nach ISO 14001 und ein internes/externes Energieaudit

durchführt.

Drohende Geldstrafen:

§31 Verwaltungsstrafbestimmungen:

  • bis 10.000 EUR, wer §9 (Energiemanagement in Unternehmen) oder §32 Abs 1 (Meldefristen) nicht nachkommt,…
  • bis 20.000 EUR, wer falsche Angaben gem. §9, §29 Abs 2 (keine Informationen ad Monitorigstelle) macht,…
  • bis 50.000 EUR, wer falsche Angaben zu §10 EEfg (Energieeffizienzmassnahmen bei Energielieferanten) macht,…
  • bis 100.000 EUR, wer seinen Energiesparverpflichtungen gem. §10 EEfG (Energieversorger) nicht nachkommt,…

Mo-Fr

für Sie da

Kontakt

Addresse: Hertha Firnbergstraße 9/245, 1100 Wien

TEL.: +43(0)664 5229066

Mail: office@zt-grasser.at